Die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen wirken sich natürlich weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen auch an der IGP aus. Der Unterrichtsbetrieb erfolgt nach wie vor unter strengen Hygieneauflagen:

Im Detail gelten folgende Regelungen in der IGP:

  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife oder beim Hereinkommen desinfizieren der Hände;
  • Maskenpflicht  im Haus;
  • nach Möglichkeit Abstand halten, Verzicht auf Körperkontakt, Händeschütteln, Küsschen etc. pp.;
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette;
  • Pausen – nach Möglichkeit draußen, gerade bei Regen ist der Aufenthalt im Hause erlaubt. Am Platz im Klassen- oder Kursraum und draußen  ist das Essen möglich – nicht auf den Gängen im Haus.
  • Lüften Unterrichtsräume werden regelmäßig alle 20 Minuten und so häufig wie möglich gelüftet
  • 3G: Die Teilhabe am Schuleben setzt grundsätzlich voraus, dass die betreffende Person entweder geimpft, genesen oder getestet ist.
    Zur Zeit werden alle in der Schule dreimal wöchentlich getestet.
  • Alle testen sich drei Mal in der Woche,  in der Regel Montag, mittwochs und freitags. Auf Wunsch kann die Schule eine Testbescheinigung ausstellen. Ersatzweise können Negativtests einer anerkannten Teststelle vorgelegt werden, die aber maximal 24 Stunden alt sein dürfen.
  • In Klassen und Kursen bleiben feste Sitzordnungen, damit im Bedarfsfall Sitzordnung und Anwesenheit einer Klasse und eines Kurses rekonstruiert werden können.
  • Sportunterricht findet im vollen Umfang statt. Sport im Freien kann ohne Maske wieder uneingeschränkt stattfinden. In der Halle kann ebenfalls auf das Maskentragen verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist. In diesen Fällen soll dann aber ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet sein.
  • Musikunterricht – Die Regeln für den Sportunterricht gelten analog. Singen sowie das Musizieren mit Blasinstrumenten ist im Freien ohne Maske möglich. Für den Innenraum gelten strikte Bedingungen. (Lüften, Maske, Abstände …)
  • Ganztag – alle Angebote finden wieder statt. Die Mensa ist geöffnet. Allerdings kommen die Schülerinnen und Schüler je nach Jahrgangstufe nach einem besonderen Plan zum Essen und die Sitzplätze sind entsprechend aufgeteilt.
  • Gremien – Alle Gremien und Arbeitskreise tagen. Alle Teilnehmer müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Die Leiter/ Vorsitzenden kontrollieren.
  • Besuche außerschulischer Lernorte und die Kooperation mit außerschulischen Partnern sind uneingeschränkt möglich. Hygienekonzepte der zu besuchenden Einrichtungen bzw. die schulischen Hygienevorgaben müssen natürlich eingehalten werden.
Natürlich setzen wir die Anordnungen der Behörden konsequent um. Dem entsprechend wird das Hygienekonzept der Schule fortlaufend aktualisiert.

Die Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz an Schulen in Nordrhein-Westfalen orientieren sich an der Coronabetreuungsverordnung des Gesundheitsministeriums: 

Informationen des Ministeriums zum Schulbetrieb in Coranazeiten:  

Schaubild: Wenn mein Kind zuhause erkrankt …

Der aktuelle IG Hygieneplan