1. Zeitverlauf der Sprachenwahl

Das Fach Englisch wird an der IGP beginnend mit Jahrgangsstufe 5 unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) starten mit 4 Wochenstunden. In Jahrgang 6 bleibt die Anzahl der Wochenstunden erhalten. In den letzten beiden Jahrgangsstufen 9 und 10 findet der Englischunterricht dann 3-stündig statt. Eine Stunde des Englischunterrichts liegt von Beginn bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 jeweils im Bereich der Lernzeiten.

Am Ende der Jahrgangsstufe 6 werden die SuS ihrem Leistungsvermögen entsprechend in Grund- und Erweiterungskurse zugewiesen. Im Verlauf der weiteren Schullaufbahn, einschließlich Jahrgangsstufe 9, können die SuS bei entsprechender veränderter Leistung vom Grundkurs in den Erweiterungskurs oder auch umgekehrt vom Erweiterungskurs in den Grundkurs wechseln. Somit wird die Offenheit der Schullaufbahn lange garantiert und Entwicklungsmöglichkeiten der Jugendlichen werden berücksichtigt.

  1. Bilinguales Zusatzangebot in der Sek I

Beginnend mit Klasse 5 können SuS, die sich für die Schullaufbahn an der IGP entscheiden, ein bilinguales Zusatzangebot wählen. Es gibt zusätzlichen Englischunterricht am Donnerstag in der 8. und 9. Stunde. Ab Jahrgang 7 werden in diesen zusätzlichen Stunden themen- und projektorientierte bilinguale Module angeboten (Social Studies).
In der Jahrgangsstufe 10 haben die SuS die Möglichkeit, mit dem Cambridge Certificate ein international anerkanntes Sprachzertifikat zu erwerben. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in 2 Unterrichtsstunden pro Woche; diese Prüfungsvorbereitung ersetzt die Social Studies Stunden am Donnerstag Nachmittag.

  1. Unterrichtsinhalte

Auf der Grundlage der gültigen Kernlehrpläne werden den Schülerinnen und Schülern folgende Teilkompetenzen im Bereich der funktionalen kommunikativen Kompetenz vermittelt: Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen, Schreiben und Sprachmittlung. Die Anforderungen in den einzelnen Jahrgangsstufen orientieren sich an dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

  1. Materialien und Bücher

Sek I: English G21 für differenzierende Schulformen

  1. Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung im Fach Englisch beruht auf den Ergebnissen der Klassenarbeiten und der sonstigen Mitarbeit (mündliche Mitarbeit, Lernzielkontrollen, regelmäßiges Anfertigen der Lernzeitaufgaben etc.)
Ab dem Schuljahr 2014/15 ist eine mündliche Prüfung in Jahrgang 10 und in der Qualifikationsphase der Sek II als Ersatz einer schriftlichen Arbeit verbindlich vorgeschrieben. In Jahrgang 9 wird eine Klassenarbeit bereits durch eine mündliche Prüfung ersetzt, so dass die SuS bereits ein Jahr zuvor dieses Aufgabenfomat in einer Prüfungssituation erfahren können.