Diese Schulordnung gilt für alle Lernenden und Lehrenden. Für Lehrende können sich nicht in allen Punkten gleiche Verpflichtungen ergeben, da sie anderen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Regelungen, die nur für Lernende gelten, sind mit einem *) gekennzeichnet.

  1. In unserer Schule soll jede(r) auf andere Rücksicht nehmen. Deshalb wird von uns allen erwartet, dass wir u. a.
    1.1 niemanden mit Worten oder Taten quälen oder verletzen.
    1.2. die Schwächeren schützen.
    1.3 das Eigentum anderer in Ruhe lassen.
    1.4 auf angemessene Kleidung achten, denn die Schule ist ein Arbeitsbereich.
    1.5 ein umweltbewusstes Verhalten zeigen.
  1. In unserer Schule wollen wir den guten Willen und den Arbeitseinsatz anderer respektieren. Deshalb wird von uns allen erwartet, dass wir u. a.
    2.1 Papier und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter werfen.
    2.2 in der Mensa den Platz aufgeräumt und sauber verlassen.
    2.3 die eingeteilten Ordnungsdienste (Lernende) bzw. Aufsichten (Lehrende) im Gebäude oder außerhalb pünktlich und regelmäßig versehen.
    2.4 Räume einschließlich Toiletten sauber und intakt halten.
  1. In unserer Schule wird gelernt und gelehrt. Dazu brauchen wir gute Lern- und Lehrbedingungen. Deshalb wird von uns allen erwartet, dass wir u. a.
    3.1 regelmäßig, vorbereitet und aktiv am Unterricht teilnehmen.
    3.2 pünktlich zum Unterricht kommen und pünktlich den Unterricht schließen.
    3.3 das benötigte Lernmaterial bzw. Sportkleidung zu Beginn des Unterrichts am Arbeitsplatz haben.
    3.4 uns an vereinbarte Umgangsformen und Regeln halten.
    3.5 uns nicht beim Lehren und Lernen stören. Soweit es möglich und vereinbart ist, helfen wir uns gegenseitig.
  1. In unserer Schule soll der Alltag (Unterricht und Freizeit) reibungslos und gefahrfrei ablaufen. Deshalb wird von uns allen erwartet, dass wir u. a.
    4.1 durch die Klassenvertretung der Lernenden die Organisation benachrichtigen, wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die lehrende Person noch nicht in der Klasse ist.
    4.2 das Schulgelände nur verlassen, wenn der Unterricht beendet ist oder die Beurlaubung durch eine Lehrperson vorliegt. Die vorzeitige Entlassung muss im Sekretariat dokumentiert werden.
    4.3 in der Jahrgangsstufe 5-10 das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen.
    4.4 in den Jahrgangsstufen 5-10 das Schulgelände nur verlassen, wenn Lernende, die in der Nähe der Schule wohnen und auf Elternwunsch zum Mittagessen nach Hause kommen sollen. Die Lernenden erhalten auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung durch das Sekretariat. Dieser kann bei Missbrauch wieder entzogen werden. Das Mitführen des Mittagsausweises ist immer erforderlich und dient als Nachweis der Genehmigung.
  1. In unserer Schule soll mit Gemeineigentum sinnvoll umgegangen werden. Deshalb wird von uns allen erwartet, dass wir u.a.
    5.1. Geräte sorgfältig bedienen und uns am Aufbau und Abbau nach den Anleitungen durch die Lehrperson beteiligen.
    5.2 Beschädigungen sofort melden, damit für die Instandsetzung gesorgt werden kann.
    5.3 alle Bücher schonend behandeln und mit einem Schutzumschlag einbinden.
    5.4 sparsam mit Materialien wie Kopien, Papier, Folien usw. umgehen.
    5.5 die Schließ- und Regalfächer in Ordnung halten und darin keine verderblichen Lebensmittel aufbewahren.
    5.6 Wände und Einrichtungsgegenstände der Schule nicht beschmieren, zerkratzen oder mutwillig beschädigen.
  1.  In unserer Schule soll man sich wohl fühlen können und gesund bleiben. Deshalb wird von uns allen erwartet, dass wir u.a.
    6.1 Konfliktsituationen erkennen und einschätzen lernen.
    6.2 uns bei Auseinandersetzungen gegenseitig helfen oder Hilfe holen, wenn wir mit einer Situation nicht allein fertig werden.
    6.3 Unfälle sofort melden
    6.4 uns in den Pausen und in der Mittagsfreizeit nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten, wie z.B.

    • für Lesen und Schreiben – in der Bibliothek,
    • für Gesellschaftsspiele – im Spieleraum,
    • für Bewegungsspiele und Ballspiele, zum Rennen und Spazierengehen – auf dem Schulhof und zum Ausruhen und zur Unterhaltung – im Freizeitbereich *).
  1. Um diese für unsere Schule wichtigen Ziele erreichen zu können, ist es verboten,
    7.1 waffenähnliche Gegenstände mitzubringen.
    7.2 Gegenstände, die zur Gefahr werden können wie z.B. Messer, Feuerzeuge oder Laserpointer mitzubringen *).
    7.3 Alkohol zu trinken. Ausnahmen regelt die Schulkonferenz.
    Diese Regelung gilt nicht für außerschulische Veranstaltungen von Lehrpersonen in der Schule.
    7.4 im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Sichtbereich der Schule zu rauchen.
    7.5 Kaugummi zu kauen.
    7.6 außer zu schulischen Zwecken auf dem Schulgelände Filme anzuschauen und /oder auszutauschen. Im Besonderen ist es – wie überall – verboten, Fotos, Film- oder Tonaufnahmen zu machen.
    7.7 Geräte wie Skateboards und Inlineskates auf dem Schulgelände zu benutzen. Diese müssen während der Unterrichtszeit weggeschlossen werden.
    7.8 den Schulhof mit Fahrrädern, Mopeds, Motorrädern und Autos zu befahren.
  1. Nutzung digitaler Endgeräte aller Art, allgemeine Verhaltensweisen und Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln zur Nutzung digitaler Endgeräte aller Art.
    Auf dem gesamten Schulareal ist es ausdrücklich verboten Fotos, Film und Tonaufnahmen zu machen, die Lautsprecher der Geräte zu nutzen und jugendgefährdende Inhalte anzuschauen und/oder auszutauschen. Das Telefonieren ist nur auf dem Freigelände der Schule gestattet.
    8.1 Die Nutzung digitaler Endgeräte aller Art

    • ist in den gekennzeichneten Lernbereichen zu Unterrichtszwecken grundsätzlich erlaubt. In begründeten Ausnahmefällen, kann die Lehrkraft die Benutzung jedoch untersagen.
    • ist im Schulgebäude außerhalb der gekennzeichneten Lernbereiche unter Berücksichtigung von Satz 1 auch zu privaten Zwecken erlaubt
    • ist auf dem Schulgelände unter Berücksichtigung von Satz 1 erlaubt
    • darf für Unterrichtszwecke nicht vorausgesetzt werden

    8.2 Allgemeine Verhaltensregeln
    Die Schulleitung der Integrierten Gesamtschule Paffrath duldet keine Verstöße gegen bestehende Gesetze.
    Beispiele:

    • Cyber-Mobbing z.B. mit einem Shitstorm,
    • Beleidigung,
    • Verleumdung,
    • üble Nachrede und
    • Beschimpfung.

    Konkret sind folgende Regeln zu beachten:

    • Es werden keine Handlungen mit den oben genannten Inhalten vorgenommen.
    • Insbesondere werden Handlungen unterlassen, die Lernende und andere Menschen ausnutzen können, schädigen oder bedrohen.
    • Der Versand von Spam (Massenhafte unerwünschte E-Mails, Nachrichten, Kontaktanfragen, Beiträge, Sofortnachrichten usw.) ist verboten.
    • Unangemessene Inhalte (Nacktdarstellungen, Darstellungen von Gewalt, grafische Gewalt, das Zeigen verbotener nationalsozialistischer Zeichen und Inhalte, Darstellung von kriminellen Handlungen, usw.) dürfen nicht veröffentlicht werden und unter Verwendung der digitalen
      Dienste der Schule versendet werden.
    • Irreführende Handlungen, wie die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder einer falschen Identität, sind zu unterlassen.
    • Durch Handlungen und Nutzung der Geräte dürfen andere nicht geschädigt werden, indem beispielsweise Viren verbreitet werden, zur Gewalt aufgerufen wird oder eine Hassrede gegen jedwede Person geführt wird.
    • Die Rechte anderer dürfen nicht verletzt werden, dazu gehört unter anderem das Recht am eigenen Bild, das Urheberrecht von Verlagen, Firmen und Privatpersonen.
    • Die Privatsphäre anderer darf in keiner Weise verletzt werden.

    8.3 Es gelten folgende Maßnahmen bei Verstößen gegen geltende Verhaltensregeln zur Nutzung digitaler Endgeräte:

    • Bei Verstößen gegen bestehende Gesetzgebungen schaltet die Schulleitung die Polizei ein.
    • Für digitale Endgeräte und Klassenarbeiten/Klausuren ist Folgendes zu beachten:
      Die Mitführung von digitalen Endgeräten ist während einer Klassenarbeit bzw. Klausur – auch im ausgeschalteten Zustand – nicht gestattet und kann als grober Täuschungsversuch gewertet werden, es sei denn, es wird ausdrücklich vom Lehrenden gewünscht. Lernende sind verpflichtet, digitale Endgeräte vor Klassenarbeiten bzw. Klausuren bei der Aufsicht abzugeben, da sonst das Mitbringen von digitalen Endgeräten zu Klassenarbeiten und Klausuren als vorbereiteter schwerer Täuschungsversuch behandelt wird. Eine Nutzung von digitalen Endgeräten liegt bereits vor, wenn diese sich im betriebsbereiten Zustand befinden.
    • Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln in der Sek I greift das Trainingsraumkonzept.
  1. Für einige Bereiche gelten besondere Regelungen, die Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung sind.
    9.1 Zum Schulgelände gehören

      • Parkplatz,
      • Bereich vor dem Haupteingang,
      • Fahrradhof und
      • Schulhöfe Süd und West, Ascheplatz und die große Wiese am IGPchen.

    Auf dem Schulgelände gilt die StVO.
    9.2 Zum Pausengelände gehören

        • das Gebäude,
        • der gepflasterte Bereich der Schulhöfe Süd und West sowie
        • der Gummiplatz.
        • Wiese am IGPchen für Fünfklässler

    Nicht zum Pausengelände gehört der Ascheplatz.
    Ein Verlassen des Schulgeländes ist für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 nicht gestattet. Lernende, die in der Nähe der Schule wohnen und auf Elternwunsch zum Mittagessen nach Hause kommen sollen, erhalten auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung durch den Organisationsleiter. Diese Bescheinigung kann bei Missbrauch wieder entzogen werden.
    9.3 Im Forum, in den Klassen und auf den Fluren dürfen keine Lauf- und Ballspiele stattfinden. Die Bühne soll nicht als Spielfläche genutzt werden.
    9.4 Im Spieleraum und im Spielekeller geben Eltern die Spiele aus und führen die Aufsicht.
    9.5 Darüber hinaus gibt es Bereiche mit besonderen Regelungen, die den Lernenden durch die Fachlehrer:innen bekannt gegeben werden, z.B. die
    Sporthallen, Computerräume und Fachräume im NW-Bereich.
    9.6 In der Bibliothek wird gelesen und ruhig gearbeitet.
    9.7 In der Mensa wird das Mittagessen ausgegeben und ausschließlich dort verzehrt, die Lernenden bringen ihre Tabletts zurück und unterstützen so die Mitarbeiter/innen.

IGP, November 2021